SATZUNG

 

§ 1  Name, Sitz und Geschäftsjahr

 

1.     Der am 30.03.2003 gegründeter Verein führt den Namen

„Türkischer Elternbeirat München“ kurz TEM München

hat den Sitz in München und erhält nach der Eintragung

den Zusatz e.V.“

 

§ 2  Geschäftsjahr

   

2.     Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr

 

§ 3 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit

 

1.     Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „ steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicher Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es dürfen keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck Der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

2.     Der Verein plant, koordiniert und leitet alle Aktivitäten Gemäß der Ziele der Elternbeiräte in seinem Zuständigkeitsbereich in die Wege. z.B. Kurse, Hausaufgabenhilfe.

 

3.     Der Verein nimmt an den, in Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten vorbereiten, Veranstaltungen im sozialen und kulturellen Bereich seines Arbeitsgebiets teil.

  

4.     Förderung der Chancengleichheit zwischen den Schülern.

 

5.     Die Förderung der Integration zwischen der Türkischen, Deutschen und der Ausländischen Schülern.

  

6.     Der Verein führt verschiedene Veranstaltungen, unter Anderem auch an türkischen Nationalfeiertagen durch, die das Ziel haben, die Türkei und die Türkische Kultur bekannt zumachen.

     

7.     Er veranstaltet Seminare und Konferenzen in Zusammenarbeit mit deutschen Zuständigen für das Erziehungswesen zu den Themen: Bildungsstand unserer Schüler, berufliche Ausbildung und Fortbildung.

 

8.     Er unterstützt und führt Veranstaltungen mit dem Ziel Die das Näherkommen zwischen Kindern und Familien zu gewährleisten.

 

 

   § 4. Mitgliedschaft

   

1.     Dem Verein können natürliche und juristische Personen als Mitglieder eintreten. Jede Person, die in Vereinstätigkeit Interesse hat, kann Mitglied werden. Juristische Personen können dem Verein nur als fördernde Mitglieder beitreten.

 

2.     Die Mitgliedschaft wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Verein; und deren Annahme durch den Vorstand.

 

3.     Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, durch Austritt oder Ausschluss. Bei juristischen Personen ferner durch deren Auflösung.

 

4.     Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung An den Vorstand des Vereins; er ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.

Der Ausschluss erfolgt nur bei Vorligen eines wichtigen Grundes durch Beschluss des Vorstands. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Ziele des Vereins verstößt. Voraussetzungen für den, ist ein schriftlich begründeter Antrag an den Vorstand. Gegen den Ausschließungsgrund des Vorstands ist Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen darüber. Der ordentliche Rechtsweg wird dadurch nicht eingeschlossen.

 

   

§ 5 Organe des Vereins

 

A)  Mitgliederversammlung

B)  Vorstand

C)  Aufsichtsrat

  

    A I) Mitgliederversammlung 

  

 

1.  Die Mitgliederversammlung besteht aus den   Vereinsmitgliedern. Vereinsmitglieder können sein:

z.B. natürliche Personen, Eltern, deren Kinder im Tätigkeitsbereich des Vereins zur Schule gehen und Türkischen Lehrern, die Ihren Dienst ebenfalls im Tätigkeitsbereich des Vereins ausüben. Die Kinder haben kein Wahlrecht

 

2.  Die Mitgliederversammlung wird im dritten Monat nach Schuljahresbeginn einberufen. Den Termin bestimmt der Vorstand.  Die Mitglieder wählen den Vorstand, der Vorstand wählt Untereinander den 1. Vorsitzenden/r 2. Vorsitzenden Den Kassenwart, Schriftführer und die 3 Beisitzer. Der Vorstand besteht insgesamt aus 7 Mitgliedern.

 

3.  Der Vorstand teilt den Termin für die Mitgliederver Versammlung mindestens 15 Tage vorher schriftlich mit.

 

4.  Mit Beschluss des Vorstandes oder schriftlichem Antrag Von einem zehntel Mehrheit der Mitglieder des Türkischen Elternbeirates, kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.

 

  5.   Ist die einfache Mehrheit bei der Mitgliederversammlung nicht anwesend, so verschiebt sich die Versammlung um 15 Tage. Kann auch  bei der zweiten Versammlung keine einfache Mehrheit erreicht werden, wird die Versammlung mit den anwesenden Mitgliedern durchgeführt.

 

  A II) Aufgaben der Mitgliederversammlung

 

1.     Zur Leitung der Versammlung wird ein Versammlungsleiter Und zwei Schriftführer gewählt. Protokolle werden von den zwei Schriftführern, die zur Leitung der Versammlung mit dem Versammlungsleiter gewählt werden, unterschrieben

 

2.     Die Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates Werden besprochen.

 

3.     Der seitens des Vorstandes der Mitgliederversammlung Vorgelegter Finanzbericht wird geprüft. Mit Mehrheit der anwesenden Mitglieder wird der Vorstand entlastet.

 

4.     Nach der Entlastung des alten Vorstandes stellten dich Die Anwärter für die Wahl in den Vorstand und den Aufsichtsrat vor. Ihre Namen werden für die Mitglieder gut sichtbar aufgeschrieben.

 

5.     Die alten Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Können sich erneut zur Wahl aufstellen.

 

6.     Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden in geheimer Abstimmung und offener Zählung gewählt. Die Mitgliederversammlung kann beschließen, die Wahl offen durchzuführen. Die Ergebnisse werden für die Mitglieder gut sichtbar aufgeschrieben.

 

7.     Mit Antrag von mindestens drei Vorstandsmitgliedern können Änderungen der Satzung in der Mitgliederversammlung besprochen und mit 2/3 Mehrheit durchgeführt werden.

 

B VORSTAND

 

1.     Der Vorstand bildet sich aus 7 Mitglieder.

 

2.     Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

 

3.     Der Vorstand kommt in der Woche nach der Wahl zusammen und wählt unter sich den ersten, und zweiten Vorsitzenden, sowie den Kassenwart und Schriftführer.

 

4.     Der Verein wird durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam Vertreten. Darunter können der 1. Vorsitzender mit einem Vorstandsmitglied oder 2. Vorsitzender mit einem Vorstandsmitglied.

 

5.     Die Sitzungen des Vorstandes werden seitens Des

1.Vorsitzenden geleitet, bei seiner Abwesenheit durch den

2.Vorsitzenden. Beschlüsse werden in Anwesenheit von mind. 5 Vorstandsmitgliedern gefasst.

 

  6. Sollte während der Amtszeit des Vorstandes ein Mitglied entfallen  oder vom Vorstand verwiesen werden, so übernimmt das erste Ersatzmitglied diese Stelle.

 

7. Nimmt ein Vorstandsmitglied unentschuldigt an drei Folgenden Sitzungen nicht teil, so erlischt seine  Mitgliedschaft im Vorstand des Vereins.

 

 8.     Fällt die Anzahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder des Vorstand unter sieben, so wird die Mitgliederversammlung in einem Monat seitens des Vorsitzenden zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen. Der dabei gewählte Vorstand übernimmt die Aufgaben für die Dauer dieser Wahlperiode.

 

9.     Der Vorsitzende kann den Vorstand zu einer außer- Ordentliche Versammlungen aufrufen.

 

  

10.  Der Vorstand versammelt sich mindestens viermal im Jahr. Die Termine werden vom Vorstand bestimmt.

 

11.  Beschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen gefasst.

 

12.  Der Vorstand ist für seine Arbeit der Mitglieder- Versammlung gegenüber verantwortlich.

 

 

13.  Gefasste Beschlüsse werden ins Beschlussheft eingetragen Und seitens der Vortandsmitglieder zu unterschreiben.

 

14.  Der Vorstand verfasst ein Arbeitsprogramm gemäß den Zielen der Satzung und arbeitet hinsichtlich dieser Ziele.

 

 

C)  Der Aufsichtsrat und seine Aufgaben

 

 

1.     Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern, die von der Mitgliederversammlung gewählt werden.

 

2.     Der Aufsichtsrat versammelt sich all drei Monate und Überprüft die Aktivitäten des Vorstandes. Die Ergebnisse werden dem Vorstand in Form eines Berichtes mitgeteilt.

 

3.     Der Aufsichtsrat verfasst seinen Bericht am Ende Wahlperiode und überreicht ihn der Mitgliederversammlung.

 

4.     Der Aufsichtsrat wählt unter sich einen Vorsitzenden/Vorsitzende.

 

 

§ 6  Einnahmen des Vereins

 

1.     Einnahmen des Vereins setzen sich zusammen aus:

 

        a) Die von den Mitgliedern zu erbringenden Beiträge In Höhe von 5,--(monatlich) EURO 60,-- jährlich

       

        b)  Spenden

 

        c)  Einnahmen aus verschiedenen , den Zielen der Satzung entsprechenden Veranstaltungen in sozialen und kulturellen Bereichen.

 

2.     Die Mitglieder haben die in der Mitgliederversammlung Festgesetzten Beträge monatl. Zu entrichten.

 

3.     Die Einnahmen des Vereins werden von dem Kassenwart auf Das Konto des Vereins bei einer Bank eingezahlt. Zur Abhebung des Geldes beauftragt der Vorstand 2 Vorstandsmitglieder.

  

§ 7   Weitere Satzungsbestimmungen

 

1.     Der Verein darf sich auf keine Weise mit Politik beschäftigen oder dich an Aktivitäten eines politischen Vereins beteiligen.

 

2.     Mitglieder, die sich im Verein mit Politik oder anderen Zielen als den Vereinszielen beschäftigen, werden auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitgliederversammlung von der Mitgliedschaft verwiesen.

 

3.     Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von mindestens 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der Mitgliederversammlung erfolgen. Das vorhandene Vermögen wird zu gleichen Teilen an eine türkische und an eine deutsche Kinder Hilfsorganisation (die von den Mitgliedern bestimmt wird) übergeben.

 

§ 8 ) Hefte und Akten des Vereins

 

1.     Mitgliederversammlungsliste

2.     Akten über einnahmen und ausgaben

3.     Akten für Rechnungen

4.     Beschlussheft des Vorstandes

5.     Beschlussheft der Mitgliederversammlung

6.     Protokollakte des Aufsichtsrates

7.     Akte für Schriftverkehr

 

Die Satzung wurde am 30.03.2003 erstellt und geändert

Am .................