SATZUNG
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr
1.
Der am 30.03.2003
gegründeter Verein führt den Namen
„Türkischer Elternbeirat München“ kurz TEM
München
hat den Sitz in München und erhält nach der
Eintragung
den Zusatz e.V.“
§ 2
Geschäftsjahr
2.
Das Geschäftsjahr
ist das Kalenderjahr
§
3 Zweck, Aufgaben und Grundsätze der Tätigkeit
1.
Der Verein
verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im
Sinne des Abschnitts „ steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein
ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlicher
Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
2.
Der Verein plant,
koordiniert und leitet alle Aktivitäten
3.
Der Verein nimmt
an den, in Zusammenarbeit mit den Elternbeiräten vorbereiten, Veranstaltungen im
sozialen und kulturellen Bereich seines Arbeitsgebiets teil.
4.
Förderung der
Chancengleichheit zwischen den Schülern.
5.
Die Förderung der
Integration zwischen der Türkischen,
6.
Der Verein führt
verschiedene Veranstaltungen, unter
7.
Er veranstaltet
Seminare und Konferenzen in Zusammenarbeit mit deutschen Zuständigen für das
Erziehungswesen zu den Themen: Bildungsstand unserer Schüler, berufliche
Ausbildung und Fortbildung.
8.
Er unterstützt und
führt Veranstaltungen mit dem Ziel Die das Näherkommen zwischen Kindern und
Familien zu gewährleisten.
§ 4. Mitgliedschaft
1.
Dem Verein können
natürliche und juristische Personen
2.
Die Mitgliedschaft
wird erworben durch eine schriftliche Beitrittserklärung an den Verein; und
deren Annahme durch den Vorstand.
3.
Die Mitgliedschaft
erlischt durch den Tod, durch
4.
Der Austritt
erfolgt durch eine schriftliche Erklärung An den Vorstand des Vereins; er ist
nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig.
Der Ausschluss erfolgt nur bei Vorligen eines
wichtigen Grundes durch Beschluss des Vorstands. Ein wichtiger Grund liegt
beispielsweise vor, wenn ein Mitglied in grober Weise gegen die Ziele des
Vereins verstößt.
§ 5 Organe des Vereins
A)
Mitgliederversammlung
B)
Vorstand
C)
Aufsichtsrat
1.
Die
Mitgliederversammlung besteht aus den
Vereinsmitgliedern. Vereinsmitglieder können sein:
z.B. natürliche Personen, Eltern, deren Kinder im
Tätigkeitsbereich des Vereins zur Schule gehen und Türkischen Lehrern, die Ihren
Dienst ebenfalls im Tätigkeitsbereich des Vereins ausüben.
Die Kinder haben kein Wahlrecht
2.
Die Mitgliederversammlung wird im dritten Monat nach
Schuljahresbeginn einberufen. Den Termin bestimmt der Vorstand.
Die
Mitglieder wählen den Vorstand, der Vorstand wählt Untereinander den 1.
Vorsitzenden/r 2. Vorsitzenden
3.
Der Vorstand
teilt den Termin für die Mitgliederver Versammlung mindestens 15 Tage vorher
schriftlich mit.
4.
Mit Beschluss des Vorstandes oder schriftlichem Antrag
5.
Ist die einfache Mehrheit bei der
Mitgliederversammlung nicht anwesend, so verschiebt sich die Versammlung um 15
Tage. Kann auch bei der zweiten Versammlung keine einfache Mehrheit
erreicht werden, wird die Versammlung
mit den
anwesenden Mitgliedern durchgeführt.
1.
Zur Leitung der
Versammlung wird ein Versammlungsleiter Und zwei Schriftführer gewählt.
Protokolle werden von den zwei Schriftführern, die zur Leitung der Versammlung
mit dem Versammlungsleiter gewählt werden, unterschrieben
2.
Die Berichte des
Vorstandes und des Aufsichtsrates Werden besprochen.
3.
Der seitens des
Vorstandes der Mitgliederversammlung Vorgelegter Finanzbericht wird geprüft. Mit
Mehrheit der anwesenden Mitglieder wird der Vorstand entlastet.
4.
Nach der
Entlastung des alten Vorstandes stellten dich Die Anwärter für die Wahl in den
Vorstand und den Aufsichtsrat vor.
5.
Die alten
Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates Können sich erneut zur Wahl
aufstellen.
6.
Der Vorstand und
der Aufsichtsrat werden in geheimer Abstimmung und offener Zählung gewählt. Die
Mitgliederversammlung kann beschließen, die Wahl offen durchzuführen. Die
Ergebnisse werden für die Mitglieder gut sichtbar aufgeschrieben.
7.
Mit Antrag von
mindestens drei Vorstandsmitgliedern können Änderungen der Satzung in der
Mitgliederversammlung besprochen und mit 2/3 Mehrheit durchgeführt werden.
1.
Der Vorstand
bildet sich aus 7 Mitglieder.
2.
Der Vorstand wird
für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
3.
Der Vorstand kommt
in der Woche nach der Wahl zusammen und wählt unter sich den ersten, und zweiten
Vorsitzenden, sowie den Kassenwart und Schriftführer.
4.
Der Verein wird
durch zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam
Vertreten. Darunter können der 1. Vorsitzender mit einem Vorstandsmitglied oder
2. Vorsitzender mit einem Vorstandsmitglied.
5.
Die Sitzungen des
Vorstandes werden seitens Des
1.Vorsitzenden geleitet, bei seiner Abwesenheit
durch den
2.Vorsitzenden. Beschlüsse werden in Anwesenheit
von mind. 5 Vorstandsmitgliedern gefasst.
6. Sollte während der Amtszeit des Vorstandes ein
Mitglied entfallen oder vom
Vorstand verwiesen werden, so übernimmt das erste Ersatzmitglied diese Stelle.
7. Nimmt ein Vorstandsmitglied unentschuldigt an
drei Folgenden Sitzungen nicht teil, so erlischt seine
Mitgliedschaft im Vorstand des Vereins.
9.
Der Vorsitzende
kann den Vorstand zu einer außer- Ordentliche Versammlungen aufrufen.
10.
Der Vorstand
versammelt sich mindestens viermal im Jahr.
11.
Beschlüsse werden
mit Mehrheit der Stimmen gefasst.
12.
Der Vorstand ist
für seine Arbeit der Mitglieder-
13.
Gefasste
Beschlüsse werden ins Beschlussheft eingetragen Und seitens der
Vortandsmitglieder zu unterschreiben.
14.
Der Vorstand
verfasst ein Arbeitsprogramm gemäß den Zielen der Satzung und arbeitet
hinsichtlich dieser Ziele.
1.
Der Aufsichtsrat
setzt sich zusammen aus 3 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern, die von der
Mitgliederversammlung gewählt werden.
2.
Der Aufsichtsrat
versammelt sich all drei Monate und Überprüft die Aktivitäten des Vorstandes.
Die Ergebnisse werden dem Vorstand in Form eines Berichtes mitgeteilt.
3.
Der Aufsichtsrat
verfasst seinen Bericht am Ende Wahlperiode und überreicht ihn der
Mitgliederversammlung.
4.
Der Aufsichtsrat
wählt unter sich einen Vorsitzenden/Vorsitzende.
§ 6
Einnahmen des Vereins
1.
Einnahmen des
Vereins setzen sich zusammen aus:
b) Spenden
c)
Einnahmen aus
verschiedenen , den Zielen der Satzung entsprechenden Veranstaltungen in
sozialen und kulturellen Bereichen.
3.
Die Einnahmen des
Vereins werden von dem Kassenwart auf Das Konto des Vereins bei einer Bank
eingezahlt. Zur
§ 7
Weitere Satzungsbestimmungen
1.
Der Verein darf
sich auf keine Weise mit Politik beschäftigen oder dich an Aktivitäten eines
politischen Vereins beteiligen.
2.
Mitglieder, die
sich im Verein mit Politik oder anderen Zielen als den Vereinszielen
beschäftigen, werden auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der
Mitgliederversammlung von der Mitgliedschaft verwiesen.
3.
Die freiwillige
Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung
unter Zustimmung von mindestens 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der
Mitgliederversammlung erfolgen.
§ 8
) Hefte und Akten des Vereins
1.
Mitgliederversammlungsliste
2.
Akten über
einnahmen und ausgaben
3.
Akten für
Rechnungen
4.
Beschlussheft des
Vorstandes
5.
Beschlussheft der
Mitgliederversammlung
6.
Protokollakte des
Aufsichtsrates
7.
Akte für
Schriftverkehr
Die Satzung wurde am 30.03.2003 erstellt und
geändert
Am .................